Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
In anderen Fällen hafte ich für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen ich bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von meinen Erfüllungsgehilfen.