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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Diplom Grafik- und Screendesignerin Clarissa Bungartz (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag an den Auftragnehmer ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Entwürfe und Werkzeichnungen des Auftragnehmers sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen.
Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Auftragnehmers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.
Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Der Auftragnehmer prüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
Eigentumsvorbehalt
An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Auftragnehmers angefertigt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Brief) zu den Bedingungen dieser AGB vom Auftragnehmer angenommen.
Ein schriftlich erteilter Auftrag an den Auftragnehmer (E-Mail, Brief) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer muss nicht erfolgen.
Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Brief).
Vergütung
Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.
Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Haftungsbeschränkungen
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die der Auftragnehmer selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführen.
Die Zusendung und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnungen des Auftraggebers.
Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Ton.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Belegexemplare, Copyright-Hinweise
1. Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer zwei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Auftraggeber als Referenz im Internet aufzuführen und mit clarissabungartz-design.de (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht anderes vereinbart wurde.
Gestaltungsfreiheit
Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers.